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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 10.07.2001

3 Ws 656/01

Normen:
StPO § 305 S. 1 § 147 Abs. 7 n.F.
GG Art. 103 Abs. 1
EMRK Art. 6 Abs. 1 Art. 6 Abs. 3

Fundstellen:
NStZ-RR 2001, 374

Die Beschwerde ist bereits nicht zulässig (§ 305 S. 1 StPO ). Bei der angefochten Entscheidung handelt es sich um eine solche des erkennenden Gerichts. Denn sie ist -unschädlich (vgl. Boujong, in: KK- StpO , 4. Aufl., [...]
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