Das Beschwerdeverfahren ist gem. § 131 Abs. 3 KostO gerichtsgebührenfrei. Über die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens ist nach § 13a Abs. 1 FGG zu entscheiden. Dabei findet § 13a Abs. 1 S. 2 FGG auf den [...]
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