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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 06.08.2001

3 ARs 36/01

Normen:
StPO § 172 Abs. 3 S. 2

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung entspricht nicht den zwingenden Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 172 III 2 StPO . Nach dieser Bestimmung muß der Antrag auf gerichtliche Entscheidung von einem Rechtsanwalt [...]
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