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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 11.01.2001

20 W 78/00

Normen:
ZPO § 890

Fundstellen:
OLGReport-Düsseldorf 2001, 414
WM 2002, 246

Die zulässige Beschwerde (§ 793 ZPO ) hat in der Sache keinen Erfolg. Zutreffend hat das Landgericht in dem angefochtenen Beschluss gegen die Schuldnerin ein Ordnungsgeld in Höhe von 400.000 DM festgesetzt. Dabei hat [...]
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