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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 18.05.2001

22 W 19/01

Normen:
ZPO § 494 a

Fundstellen:
NJW-RR 2002, 427
OLGReport-Düsseldorf 2001, 396

Die sofortige Beschwerde ist zulässig, insbesondere fristgerecht am 19.03.2001 eingelegt worden, §§ 494 a Abs. 2 S. 3, 577, 567, 569 ZPO . Der auf den 20.02.2001 datierte Beschluss ist der Antragstellerin nämlich erst [...]
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