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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 20.08.2001

23 U 6/01

Normen:
ZPO § 543 Abs. 1 § 264 Nr. 1 § 96 § 92 Abs. 1 § 97 Abs. 1 § 708 Nr. 10 § 713 § 4 Abs. 1 a.E.
HOAI § 8 Abs. 2 § 24 § 3 § 3 Nr. 4, Nr. 5 § 23 Abs. 1 S. 1 § 8 § 15 §§ 13 f. § § 17 f.
BGB § 631 Abs. 1 § 291
GKG § 22 Abs. 2

Fundstellen:
BauR 2002, 117
NJW-RR 2002, 163
OLGReport-Düsseldorf 2002, 26

Die zulässige Berufung hat auch in der Sache Erfolg. I. Der Kläger kann seinen Honoraranspruch wegen Planungsleistungen für die Verteilergebäude nur noch als (Teil-) Schlussrechnungsforderung geltend machen; der [...]
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