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OLG Dresden - Entscheidung vom 21.02.2001

18 U 1948/00

Normen:
BGB § 428 S. 1 § 425 § 422 § 429 Abs. 3 S. 1 § 249
ZPO § 845 § 296a § 835 § 840 Abs. 2 S. 2 § 835 Abs. 1 Alt. 2, Alt. 1 § 836 Abs. 1 § 845 Abs. 2 S. 1 § 930 § 845 Abs. 2 S. 2 § 840 Abs. 2, Abs. 1 § 835 Abs. 1 § 840 Abs. 1 Ziff. 1, Ziff. 2, Ziff. 3 § 91 § 708 Nr. 10 § 713

Fundstellen:
InVo 2001, 295
MDR 2001, 580
OLGR-Dresden 2001, 472
OLGReport-Dresden 2001, 472

I. Der Rechtsstreit ist zur Entscheidung reif (§ 300 Abs. 1 ZPO ). Das neue Vorbringen des Klägers mit dem nicht nachgelassenen Schriftsatz vom 09.02.2001 - insbesondere die Behauptung, nach Auskunft von Frau K. [...]
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