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OLG Dresden - Entscheidung vom 21.02.2001

13 U 1614/00

Normen:
GesO § 2 Abs. 4

Fundstellen:
NZM 2001, 1051
VIZ 2002, 381
ZInsO 2001, 760
ZfIR 2001, 409

Die Parteien streiten um die Berechtigung an Mietzinszahlungen, welche nach der vorläufigen Einstellung von Vollstreckungsmaßnahmen gemäß § 2 Abs. 4 GesO angefallen sind. Am 23.02.1998 ordnete das Amtsgericht Zwickau - [...]
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