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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 23.08.2001

4 U 118/00

Normen:
BGB § 315 Abs. 3
BGB § 640 Abs. 1

I. Durch den form- und fristgerechten Einspruch der Beklagten ist das Verfahren in den Stand vor Erlass des Versäumnisurteils zurückversetzt worden (§ 542 Abs. 3 in Verbindung mit § 342 ZPO ). Die Überprüfung des [...]
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