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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 25.04.2001

9 UF 40/01

Normen:
ZPO § 621 e Abs. 1
BGB § 1671 Abs. 3 § 1666
FGG § 13 a Abs. 1
KostO § 131 Abs. 3

Fundstellen:
FamRZ 2002, 568

Die gemäß § 621 e Abs. 1 ZPO statthafte Beschwerde ist form- und fristgerecht eingelegt worden und damit zulässig. In der Sache musste die Beschwerde zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses führen, da das [...]
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