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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 27.02.2001

11 W 15/01

Normen:
ZPO § 276 Abs. 1 § 331 Abs. 3 § 276 § 707 § 719 § 707 Abs. 2 S. 2 § 337 § 719 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 § 707 Abs. 1 S. 2

Fundstellen:
AnwBl 2002, 61
NJW-RR 2002, 285
OLGR-Brandenburg 2001, 301
OLGReport-Brandenburg 2001, 301

I. Soweit sich der Beklagte gegen die Versagung der Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Verteidigungsanzeigefrist gem. § 276 Abs. 1 ZPO wendet, ist die Beschwerde unzulässig. Das Rechtsmittel der Beschwerde gegen [...]
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