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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 02.08.2001

8 W 213/01

Normen:
ZPO § 765a
ZVG § 100 Abs. 2, 3
ZVG § 83 Nr. 6, 7

Fundstellen:
InVo 2002, 249
JurBüro 2002, 213
KTS 2002, 522
OLGReport-Brandenburg 2002, 106

Die sofortige weitere Beschwerde ist statthaft (§§ 97 , 101 ZPO ), sie ist auch zulässig (§ 568 Abs. 2 Satz 2 ZPO ), weil in der angefochtenen Entscheidung des Landgerichts ein neuer selbständiger Beschwerdegrund [...]
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