LAG Schleswig-Holstein - Entscheidung vom 18.12.2001
1 Sa 116b/01
Normen:
ArbZG §§ 3 5 Abs. 1 Abs. 3 BAT § 15 Abs. 2c, Abs. 6a Richtlinie 93/104/EG des Rates vom 23. November 1993 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (ABl. L 307, S. 18) Art. 2 Nr. 1, Nr. 2 Art. 3 Art. 7 Abs. 2 Nr. 1 Art. 17 Abs. 3
Fundstellen:
AP Nr. 25 zu § 611 BGB Arbeitszeit AP Nr. 4 zu § 611 BGB Bereitschaftsdienst AP Nr. 45 zu § 15 BAT AP Nr. 45 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag AP Nr. 6 zu § 611 BGB Rufbereitschaft DB 2002, 693 LAGReport 2002, 233 PflR 2002, 137 ZTR 2002, 118
Die Parteien streiten darum, ob der von dem Kläger verrichtete Bereitschaftsdienst als regelmäßige Arbeitszeit anzusehen ist. Der Kläger ist bei dem Beklagten seit Jahren als Disponent in der Kreisleitstelle des [...]
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