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FG Nürnberg - Entscheidung vom 10.10.2001

III 222/00

Normen:
EigZulG § 9 Abs. 5

Fundstellen:
EFG 2002, 183

Eine Doppelförderung nach § 9 Abs. 5 EigZulG kann bei getrennt lebenden Eltern, geschiedenen oder nicht verheirateten Eltern in Betracht kommen. Das FG stellt dabei auf eine zeitliche Trennung der [...]
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