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FG Nürnberg - Entscheidung vom 12.10.2001

VII 289/98

Normen:
EStG § 11
EStG § 11 Abs. 2 Satz 1

Streitig ist, ob ein sofort als Werbungskosten abziehbares Damnum oder eine sogenannte Tilgungsstreckung vorliegt, bei der nur die zur Tilgung des Zusatzdarlehens geleisteten Aufwendungen als Werbungskosten abzugsfähig [...]
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