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FG München - Entscheidung vom 25.07.2001

6 K 4860/99

Normen:
KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

I. Streitig ist das Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung. Die Klägerin (Klin) ist eine GmbH, die sich mit Wohnungsbau befasst. Gesellschafter-Geschäftsführer ist Herr K. Laut Geschäftsführervertrag vom [...]
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