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FG München - Entscheidung vom 12.01.2001

12 K 2335/97

Normen:
EStG § 64 Abs. 3 Satz 2

Streitig ist, ob bei der Bestimmung der Person, die das Kindergeld erhält, weil sie die höchste Unterhaltsrente zahlt (§ 64 Abs. 3 Satz 2 Einkommensteuergesetz - EStG -), für die Berechnung der Höhe der [...]
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