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FG München - Entscheidung vom 07.11.2001

3 K 5525/98

Normen:
Zollkodex Art. 82
Zollkodex 203
Zollkodex 212a

I. Streitig ist, ob in der Person des Warenempfängers, dem die Bewilligung der begünstigten Verwendung bewilligt war. Einfuhrabgaben dadurch entstanden, dass die Waren nach Versand nicht wieder gestellt wurden. Die [...]
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