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FG Hessen - Entscheidung vom 11.09.2001

11 K 3180/98

Normen:
AO § 30 Abs. 4 Nr. 5
FGO § 41 Abs. 1
GewO § 35

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beklagte befugt war, dem Regierungspräsidium A (RP) als für die Untersagung des Gewerbes nach § 35 Gewerbeordnung ( GewO ) zuständiger Behörde die Abgabenrückstände des [...]
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