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FG Düsseldorf - Entscheidung vom 20.03.2001

6 K 5206/98 K

Normen:
KStG § 14
KStG § 27 Abs. 1
KStG § 27 Abs. 3
KStG § 37 Abs. 2
KStR 1995 Abschn. 59 Abs. 4 Satz 4
KStR 1995 Abschn. 92 Abs. 3 Satz 5
KStR 1995 Abschn. 92 Abs. 3 Satz 6

Fundstellen:
EFG 2001, 917
GmbHR 2001, 839

Streitig ist, ob für eine 'Mehrabführung' im Rahmen eines Organschaftsverhältnisses die Ausschüttungsbelastung herzustellen ist. Die Klägerin und die 'A-AG' haben am 13./23. September 1991 einen Beherrschungs- und [...]
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