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BayObLG - Entscheidung vom 23.05.2001

3Z BR 31/01

Normen:
GmbHG § 9c, § 29 Abs. 3

Fundstellen:
BB 2001, 1916
BayObLGZ 2001, Nr. 29
DB 2001, 1981
GmbHR 2001, 728
NJW-RR 2002, 248
OLGReport-BayObLG 2002, 73

I. Am 19.07.2000 meldete die Gesellschaft zur Eintragung im Handelsregister die Neufassung der Satzung gemäß Gesellschafterbeschluss vom 09.05.2000 an. Deren § 9 Abs. 3 Satz 1 lautet: 'Der ausgeschüttete Gewinn steht [...]
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