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BayObLG - Entscheidung vom 25.10.2001

2Z BR 81/01

Normen:
GG Art. 3 Abs. 3 Satz 2
BGB § 242
WEG § 10 Abs. 1 Satz 2 § 15 Abs. 1

Fundstellen:
BayObLGZ 2001 Nr. 60
BayObLGZ 2001, 306
FGPrax 2002, 15
MDR 2002, 212
NJW 2002, 1054
NJW-RR 2002, 226
NZM 2002, 26
OLGReport-BayObLG 2002, 38
ZMR 2002, 287

I. Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer größeren Wohnanlage. In der Teilungserklärung ist bestimmt: Die Benutzung des Sondereigentums und des gemeinschaftlichen Eigentums kann durch [...]
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