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BayObLG - Entscheidung vom 24.07.2001

3Z BR 229/01

Normen:
BGB § 1836c
BSHG § 79, § 81, § 84
FGG § 56g, § 69e

Fundstellen:
FamRZ 2002, 418

I. Das Vormundschaftsgericht bewilligte am 28.9.2000 dem Betreuer der Betroffenen aus der Staatskasse eine Entschädigung in Höhe von 5615,96 DM. Zugleich lehnte es ab, Zahlungen festzusetzen, die die Betreute an die [...]
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