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BayObLG - Entscheidung vom 19.09.2001

2Z BR 101/01

Normen:
BGB § 133, § 139, § 873, § 925
WEG § 16 Abs. 2

Fundstellen:
NZM 2002, 263
OLGReport-BayObLG 2002, 123
OLGReport-BayObLG 2002, 77
Rpfleger 2002, 19
ZMR 2002, 142

I. Der Antragsteller macht in Verfahrensstandschaft für die Wohnungseigentümer einer Wohnungs- und Teileigentumsanlage gegen den Antragsgegner Wohngeldrückstände geltend, die sich aus dem Saldo der Jahresabrechnung [...]
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