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BayObLG - Entscheidung vom 19.10.2001

3Z AR 36/01

Normen:
FGG § 4 § 5
UmwG § 306 Abs. 1

Fundstellen:
AG 2002, 395
BB 2001, 2608
BayObLGZ 2001 Nr. 56
BayObLGZ 2001, 285
DB 2001, 2640
NZG 2002, 96
ZIP 2002, 669

I. Mit Verschmelzungsvertrag vom 17.10.2000 übertrugen die A-AG mit dem Sitz in München und die B-AG mit dem Sitz in Frankfurt a. Main ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten auf die Degussa AG gegen [...]
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