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BayObLG - Entscheidung vom 14.03.2001

3Z BR 50/01

Normen:
FGG § 69g Abs. 4

Fundstellen:
BayObLGZ 2001 Nr.14

I. Für die Betroffene ist seit 20.3.2000 ein Betreuer bestellt, dessen Aufgabenkreis zunächst die Vertretung in allen Wohnungs- und Mietangelegenheiten war. Am 9.6.2000 erweiterte das Amtsgericht den Aufgabenkreis. [...]
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