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BayObLG - Entscheidung vom 28.05.2001

4 St RR 67/01

Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Abs. 5
StPO 264

Fundstellen:
NStZ-RR 2002, 129

I. Das Amtsgericht Augsburg sprach den Angeklagten am 8.2.2001 des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln schuldig. Es verurteilte ihn deswegen zur Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 30 DM. Mit seiner Revision [...]
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