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BayObLG - Entscheidung vom 11.07.2001

3Z BR 203/01

Normen:
FGG § 66
KostO § 131 Abs. 3, Abs. 5, § 92 Abs. 1 Satz 1

Fundstellen:
FamRZ 2002, 764

I. Das Amtsgericht lehnte mit Beschluss vom 13.7.1999 den Antrag des Betroffenen auf Aufhebung der Betreuung ab, der er wegen seiner Geistesschwäche, damals bezüglich des Aufgabenkreises Vermögenssorge, unterstellt [...]
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