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BayObLG - Entscheidung vom 25.07.2001

3Z BR 102/01

Normen:
FGG § 68b Abs. 3
BGB § 1846

Fundstellen:
FamRZ 2002, 419

I. Mit der für sofort wirksam erklärten einstweiligen Anordnung vom 9.10.2000 bestellte das Amtsgericht befristet bis 1.4.2001 für den Betroffenen eine Rechtsanwältin zur vorläufigen Betreuerin mit den Aufgabenkreisen [...]
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