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BVerwG - Entscheidung vom 09.02.2001

6 B 3.01

Normen:
VereinsG § 4
StPO §§ 53, 97

Fundstellen:
AnwBl 2001, 523
DÖV 2001, 643
NJW 2001, 1663

Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Nach § 132 Abs. 2 VwGO kann die Revision nur zugelassen werden, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder das Urteil des Oberverwaltungsgerichts von einer Entscheidung [...]
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