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BVerwG - Entscheidung vom 13.11.2001

9 B 57.01

Normen:
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1, 3 § 133 Abs. 3 Satz 3, Abs. 5 Satz 2 § 137 Abs. 2
VwVfG § 74 Abs. 2 S. 2, 3
BImSchG § 41
16. BImSchV § 2 § 3 Satz 2, Anlage 2

Fundstellen:
DVBl 2002, 276
ZUR 2002, 300

Die Beschwerde des Beklagten hat keinen Erfolg. Der Rechtssache kommt die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung nicht zu (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ). Ebenso wenig kann die Beschwerde mit den von ihr erhobenen [...]
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