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BVerwG - Entscheidung vom 28.02.2001

8 B 252.00

Die zulässige Beschwerde der Klägerin ist begründet. Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen, weil sie dem Senat voraussichtlich Gelegenheit geben wird, zu der von der Beschwerde sinngemäß [...]
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