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BVerwG - Entscheidung vom 05.03.2001

5 C 29.99

Das am 28. September 2000 verkündete Urteil enthält mit dem Fehlen der Angabe des Beteiligten im Rubrum eine offenbare Unrichtigkeit (§ 118 Abs. 1 VwGO ). Dieser Fehler ist gemäß § 118 Abs. 2 Satz 1 VwGO im [...]
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