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BVerwG - Entscheidung vom 15.03.2001

8 B 276.00

Die Beschwerde ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ). Sie kann dem Senat voraussichtlich Gelegenheit zur weiteren Klärung der Auslegung und Anwendbarkeit von § 30 a Abs. [...]
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