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BVerwG - Entscheidung vom 29.03.2001

8 KSt 3.01

Das Schreiben des Klägers vom 25. Februar 2001 nebst der beiden Anlagen ist als Erinnerung im Sinne des § 5 Abs. 1 GKG zu werten. Die Erinnerung bleibt ohne Erfolg, da weder die Bestimmung des Kostenschuldners noch der [...]
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