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BVerwG - Entscheidung vom 22.05.2001

7 B 30.01

Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ist unzulässig. Zwar beruft sich der Kläger auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache als Zulassungsgrund (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ). Der [...]
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