Die auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ) gestützte Beschwerde ist unbegründet. Sie möchte eingangs geklärt wissen, ob § 8 Abs. 1 Satz 1 VermG den Wechsel zurück vom Anspruch [...]
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