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BVerwG - Entscheidung vom 20.06.2001

7 B 39.01

Die Beschwerde ist unzulässig. In der Beschwerdebegründung wird zwar behauptet, die Rechtssache habe grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ; dies wird jedoch nicht in der nach § 133 Abs. 3 Satz [...]
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