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BVerwG - Entscheidung vom 08.08.2001

9 B 22.01

Die auf die Revisionszulassungsgründe des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (Divergenz) und des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (grundsätzliche Bedeutung) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. 1. Die Rüge der Divergenz greift nicht [...]
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