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BVerwG - Entscheidung vom 20.08.2001

8 KSt 6.01

1. Gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG ist der Streitwert nach der sich aus dem Antrag der Kläger für sie ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen. In vermögensrechtlichen Angelegenheiten, die die Rückgabe [...]
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