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BVerwG - Entscheidung vom 14.09.2001

7 B 70.01

Die Beschwerde ist nicht begründet. Das Beschwerdevorbringen ergibt nicht die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ); die des Weiteren erhobenen Aufklärungsrügen sind nicht [...]
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