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BVerwG - Entscheidung vom 15.10.2001

8 B 95.01

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die von der Beigeladenen geltend gemachten Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO liegen nicht vor. Die Grundsatzrüge greift nicht durch. Grundsätzliche Bedeutung im Sinne [...]
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