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BVerwG - Entscheidung vom 15.10.2001

8 B 100.01

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Rechtssache hat nicht die ihr von der Beschwerde beigemessene grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO . Grundsätzlich bedeutsam ist eine Rechtssache nur dann, [...]
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