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BVerwG - Entscheidung vom 09.08.2001

5 B 139.00

Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ist unbegründet. Die als alleiniger Zulassungsgrund vorgetragene Verfahrensfehlerhaftigkeit des Berufungsurteils (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ) liegt nicht vor. Das [...]
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