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BVerwG - Entscheidung vom 13.03.2001

5 B 107.00

Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ist erfolglos. Die Beschwerde macht als alleinigen Zulassungsgrund grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Satz 1 VwGO ) geltend. Sie legt aber nicht [...]
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