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BVerwG - Entscheidung vom 02.07.2001

3 B 71.01

Das eingelegte Rechtsmittel des Klägers, bezeichnet als 'Widerspruch' und vom erkennenden Senat als Beschwerde gedeutet, ist als unzulässig zu verwerfen, weil - abgesehen davon, dass dem Vertretungserfordernis nach § [...]
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