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BVerwG - Entscheidung vom 20.07.2001

3 B 69.01

Fundstellen:
VRS 101, 313

Die Beschwerde ist unzulässig. In der Beschwerdebegründung wird nicht in der nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO erforderlichen Weise ein Zulassungsgrund im Sinne des § 132 Abs. 2 VwGO dargelegt bzw. bezeichnet. Namentlich [...]
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