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BVerwG - Entscheidung vom 16.08.2001

2 A 1.00

Eine Änderung oder Berichtigung des Rubrums gemäß § 118 VwGO ist nicht erforderlich. Der Vorschrift des § 117 Abs. 2 Nr. 1 VwGO , nach der das Urteil die Bezeichnung der Beteiligten nach Namen und Beruf enthält, ist [...]
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