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BVerwG - Entscheidung vom 21.12.2001

5 B 7.01

Die Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz ist zum einen nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen. Das Revisionsverfahren kann zur weiteren [...]
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