Die Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe beruht auf § 166 VwGO , § 114 , § 121 Abs. 1 ZPO . Die Beschwerde beanstandet im Ergebnis zu Recht eine Verletzung der Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO ) [...]
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